Das Fördern der Unternehmenskonzentration ist volkswirtschaftlich unerwünscht
Gemäss der Zukunftsinitiative würden vererbte oder verschenkte Vermögensanteile über 50 Mio. mit 50% besteuert.
Solche Vermögen bestehen in der Regel zum grossen Teil aus Anteilen an einer Unternehmung. Steuern sind bar geschuldet, daher müssen Erblasser entweder die Unternehmung verkaufen oder genug in bar hinterlassen, damit die Steuer beglichen werden kann. Der Verkauf erfolgt meistens an noch grössere Firmen, denn die sind es, die solche Übernahmen finanzieren können. Das Fördern der Unternehmenskonzentration ist volkswirtschaftlich unerwünscht.
So müssten bei einem Unternehmenswert von 150 Mio. weitere 100 Mio. in bar mitvererbt werden, damit die Erben die Steuer von (250 Mio. – 50 Mio.) x 50% bezahlen können. Bei einem Unternehmenswert von 500 Mio. sind es bereits 450 Mio. zusätzlich, nämlich (950 Mio. – 50 Mio.) x 50%. Bei noch grösseren Unternehmenswerten muss die Erbschaft praktisch verdoppelt werden. Das ist wenig realistisch und das Halten derart grossen nichtinvestierten Summen kontraproduktiv.
In Ländern mit Erbschaftsteuer werden daher Betriebe und Immobilienportfolios und damit der Löwenanteil grosser Vermögen nicht oder nur zu einem kleinen Teil besteuert. Die Erträge sind entsprechend gering, in Deutschland bei niedrigen Freibeträgen und Steuersätzen bis 30% nur € 9 Mrd., etwa gleich viel, wie die Einnahmen der Kantone und Gemeinden in der Schweiz aus den Vermögenssteuern.
Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine Erbschaftssteuer. Die Kantone sind jedoch berechtigt, eine solche zu erheben. Keine Steuer gibt es für Ehegatten und eingetragene Partnerschaften, geringe in einigen Kantonen für Nachkommen (AI, NE, WD), für übrige z.T. erhebliche im zweistelligen Prozentbereich, mit Spitzensätzen bis über 40%.
Von den 30 EU- und EWR-Mitgliedern in Europa erheben 7 eine Erbschaftssteuer für Ehegatten, 12 für Kinder und 22 für übrige. Acht Länder erheben weder eine allgemeine Vermögens- noch eine Erbschaftsteuer. Beide werden nirgends erhoben.
In Europa kennen nur Norwegen, Spanien und die Schweiz eine allgemeine Vermögenssteuer. Frankreich besteuert nur Immobilien, Italien nur Vermögen im Ausland.
Der Spitzensatz der Vermögenssteuer in der Schweiz liegt im Promillebereich, vereinzelt über einem Prozent. Um die Steuer zu bezahlen und das Vermögen zu erhalten, braucht man in vielen Kantonen bereits allein zu diesem Zweck bereits erhebliche Renditen: 2% in Genf, 1.4% in Basel, 1.2% in Zürich und 1% in Bern. Am günstigsten ist die Innerschweiz.
Die Vermögenssteuer wirkt wie eine Erbschaftssteuer auf Raten. Beide zusammen machen keinen Sinn, das Erheben einer der beiden ist aber richtig. Sätze von 50% und mehr sind konfiskatorisch. Eine Erbschaftssteuer anstelle der Vermögenssteuer ist denkbar, mit niedrigeren Freibeträgen und abgestuften Progressionsskalen, Bevorzugung näherer Familienmitglieder nach Verwandtschaftsgrad und Sonderregelungen für Betriebe (auch KMU) und Immobilien.
Die Vermögenssteuer ist zu bevorzugen, da sie gleichmässiger und berechenbarer anfällt. Eine Harmonisierung der Mindestsätze zwischen den Kantonen oder die Einführung einer Bundessteuer anstelle der kantonalen Steuern ist zu prüfen.
Die Reformplattform lehnt die Zukunftsinitiative der Juso ab.
Kluge Menschen lernen von Fehlern
Gemäss der Zukunftsinitiative der Juso würden vererbte oder verschenkte Vermögensanteile über 50 Mio. mit 50% besteuert. Sie hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit in den Medien auf sich gezogen, womit sie ihr Hauptziel wohl schon erreicht hat. Wir haben es hier mit einer populistischen Kampagne zu tun, nicht mit Realpolitik.
Vermögen über 50 Mio. bestehen in der Regel zum grossen Teil aus Anteilen an einer Unternehmung. Steuern sind bar geschuldet, daher müssen Erblasser entweder Teile der Unternehmung verkaufen oder genug in bar hinterlassen, damit die Steuer beglichen werden kann. Der Verkauf erfolgt meistens an noch grössere Firmen, denn die sind es, die solche Übernahmen finanzieren können. Das Fördern der Unternehmenskonzentration ist volkswirtschaftlich unerwünscht.
So müssten bei einem Unternehmenswert von 150 Mio. weitere 100 Mio. in bar mitvererbt werden, damit die Erben die Steuer von (250 Mio. – 50 Mio.) x 50% bezahlen können. Bei einem Unternehmenswert von 500 Mio. sind es bereits 450 Mio. zusätzlich, nämlich (950 Mio. – 50 Mio.) x 50%. Bei noch grösseren Unternehmenswerten muss die Erbschaft praktisch verdoppelt werden. Das ist wenig realistisch und das Halten derart grossen nichtinvestierten Summen eine volkswirtschaftliche Verschwendung.
In Ländern mit Erbschaftsteuer werden daher Betriebe und Immobilienportfolios und damit der Löwenanteil grosser Vermögen nicht oder nur zu einem kleinen Teil besteuert. Die Erträge sind entsprechend gering. In Deutschland betragen sie bei niedrigeren Freibeträgen und Steuersätzen bis 30% nur € 9 Mrd., etwa gleich viel, wie die Einnahmen der Kantone und Gemeinden in der Schweiz aus den Vermögenssteuern. Für die Schweiz wäre eine solche Steuer also nicht sehr ertragsversprechend, wenn man Unternehmensanteile ausschliesst. Wenn man sie nicht ausschliesst, kommt es entweder zur angesprochenen Abwanderung – es gibt ja viele vermögende Deutsche im Ausland, auch in der Schweiz – oder zu Firmenverkäufen an ausländische Investoren. Dazu gab es in Deutschland prominente Beispiele, bis man das Gesetz änderte.
Kluge Menschen lernen von Fehlern. Klügere von Fehlern anderer.
Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine Erbschaftssteuer. Die Kantone sind jedoch berechtigt, eine solche zu erheben. Keine Steuer gibt es für Ehegatten und eingetragene Partnerschaften, geringe in einigen Kantonen für Nachkommen (AI, NE, WD), für übrige z.T. erhebliche im zweistelligen Prozentbereich, mit Spitzensätzen bis über 40%.
Von den 30 EU- und EWR-Mitgliedern in Europa erheben 7 eine Erbschaftssteuer für Ehegatten, 12 für Kinder und 22 für übrige. Acht Länder erheben weder eine allgemeine Vermögens- noch eine Erbschaftsteuer. Beide werden nirgends erhoben.
In Europa kennen nur Norwegen, Spanien und die Schweiz eine allgemeine Vermögenssteuer. Frankreich besteuert nur Immobilien, Italien nur Vermögen im Ausland.
Der Spitzensatz der Vermögenssteuer in der Schweiz liegt im Promillebereich, vereinzelt über einem Prozent pro Jahr. Über eine Generation läppert sich das wieder zu erheblichen Steuersätzen zusammen.
Die Vermögenssteuer wirkt wie eine Erbschaftssteuer auf Raten. Beide zusammen machen keinen Sinn, das Erheben einer der beiden ist aber richtig. Sätze von 50% und mehr sind konfiskatorisch. Eine Erbschaftssteuer anstelle der Vermögenssteuer ist denkbar, mit niedrigeren Freibeträgen und abgestuften Progressionsskalen, Bevorzugung näherer Familienmitglieder nach Verwandtschaftsgrad und Sonderregelungen für Betriebe (auch KMU, die können schnell einmal sehr wertvoll sein) und Immobilien.
Die Vermögenssteuer ist jedoch zu bevorzugen, da sie gleichmässiger und berechenbarer anfällt. Eine Harmonisierung der Mindestsätze zwischen den Kantonen oder die Einführung einer Bundessteuer anstelle der kantonalen Steuern ist zu prüfen.
Ich lehne die Zukunftsinitiative der Juso und die Unterstützung durch die SPS deshalb ab.
Dieser Beitrag stammt von János Blum
Dieser Beitrag stammt von János Blum / 07.08.2024