NEIN zu Juso: «Initiative für eine Zukunft»

Vermögen über 50 Mio. bestehen in der Regel zum grossen Teil aus Anteilen an einer Unternehmung. Steuern sind bar geschuldet, daher müssen Erblasser entweder Teile der Unternehmung verkaufen oder genug in bar hinterlassen, damit die Steuer beglichen werden kann.